
Wo Aktivismus an Grenzen stößt: Martin Balluchs Erfahrungen im Tierschutz
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Legehennen in sogenannten „Colony Cages“ in einem Eierbetrieb im Vereinigten Königreich.
Foto: ShoebridgeCA, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Wo Aktivismus an Grenzen stößt: Martin Balluchs Erfahrungen im Tierschutz
Wie weit darf man gehen, um Tiere zu schützen? Der Tierrechtsaktivist Martin Balluch spricht über Erlebnisse, in denen er an persönliche, gesellschaftliche und rechtliche Grenzen gestoßen ist. Seine Erfahrungen zeigen, wie eng moralische Überzeugungen und Handeln im Tierschutz miteinander verbunden sind.
Es riecht stechend nach Ammoniak. In einer Halle stehen Reihen von Metallkäfigen, dicht aneinandergereiht. Zahlreiche Muttersauen sind darin fixiert. Sie können sich kaum bewegen. Es gibt weder frische Luft noch Tageslicht.
So beschreibt Balluch seinen ersten Besuch in einem industriellen Schweinebetrieb. „Man kann es da drinnen kaum aushalten. Aber die Schweine sind dort ihr Leben lang.“, sagt er. Der Betrieb, durch den er geführt wird, befindet sich in England. Balluch ist Anfang zwanzig und studiert in Cambridge. Zum ersten Mal sieht er landwirtschaftlich genutzte Tiere aus nächster Nähe. „Ich war entsetzt. Mir war nicht klar gewesen, wie schlimm diese Zustände tatsächlich sind“, sagt er.
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Fixierte Muttersauen in sogenannten „Gestation Crates“.
Foto: Humane Society of the United States, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons.

Besonders in Erinnerung bleibt ihm eine Sau, die am Boden liegt und zappelt. Der Betreiber erklärt, sie habe sich gegen das Gitter gedrückt und dabei das Rückgrat gebrochen. Für Balluch ist dieser Anblick prägend. „In diesem Moment habe ich mich verantwortlich gefühlt, dieser Sau zu helfen“, sagt er.
Noch am selben Abend fährt er zurück zu dem Betrieb. Als er ankommt, ist die Sau weg. Balluch geht davon aus, dass sie bereits zur Schlachtung gebracht wurde.
Diese Erfahrung markiert für ihn einen Wendepunkt. Er beschließt, die Zustände in Tierfabriken zu dokumentieren. „Damals wusste die Öffentlichkeit kaum etwas darüber, was wirklich in solchen Tierfabriken passiert. Ich habe mir gedacht: Die Menschen müssen das sehen.“
Gesellschaftliche Grenzen: Veganismus damals und heute
Nach seinem Studium in Cambridge kehrt Balluch nach Österreich zurück. Er lebt vegetarisch, später entscheidet er sich für eine vegane Lebensweise. Er gründet die Vegane Gesellschaft Wien mit und wird Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Die Erfahrungen aus dem Schweinebetrieb wirken nach.
Fleischessen ist normalisiert. Vegane Lebensweisen sind kaum bekannt. „Damals war es für Tierschützer nicht einmal üblich, vegetarisch zu sein. Und das Wort vegan war erst recht kein Thema“, sagt Balluch rückblickend.
Seine Haltung stößt häufig auf Unverständnis, denn sie hinterfragt grundsätzlich die Nutzung von Tieren. Er legt den Schwerpunkt seines Aktivismus auf landwirtschaftlich genutzte Tiere. „In dieser Zeit bezog sich Tierschutz nur auf Hunde und auf Katzen. Vielleicht auch auf wilde Tiere und Füchse in Pelzfarmen. Aber von Nutztieren war nicht die Rede. Und jemandem vorzuschreiben, wie man diese Tiere zu nutzen hat, kam nicht infrage.“
Mindeststandards der Haltung spielen damals kaum eine Rolle. Heute sieht er Veränderungen: „Jetzt ist Veganismus ein Begriff, den Leute kennen.“ Die gesellschaftliche Grenze habe sich verschoben. Gleichzeitig beobachtet er, dass die Tierindustrie zunehmend besser Strategien entwickelt, um rechtlich gegen Tierschützer:innen vorzugehen.
Die Hühnerbefreiung
2003, zu einer Zeit, in der die Käfighaltung für Legehennen in Österreich noch legal ist, organisiert er eine Befreiungsaktion. Gemeinsam mit der Journalistin Nina Horaczek vom Falter betritt er, ohne Gewaltanwendung oder Beschädigung, einen Legebetrieb. Dort nimmt er 7 Hühner mit, um sie aus den Legebatterien zu befreien. Er bekennt sich zu der Aktion und wird wegen Diebstahls angezeigt.
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VGT

Vor Gericht in St. Pölten wird er jedoch freigesprochen, weil das Gericht sein Handeln als „im zivilen Interesse“ wertet. Für Balluch ist dies eine seiner ersten rechtlichen Grenzerfahrungen.
Rechtliche Grenzen: Ermittlungen und der Tierschützerprozess
2008 kommt es zu einem ungewöhnlichen Schritt der Justiz: Er wird gemeinsam mit zwölf weiteren Tierschützer:innen von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in Untersuchungshaft genommen. Vorgeworfen wird ihm unter anderem die „Bildung einer kriminellen Organisation“. Weitere Vorwürfe umfassen Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Die Ermittlungen gegen die Gruppe laufen bereits seit 2006. Eine eigens eingerichtete Sonderkommission wird dafür aus der Mordkommission abgezogen. Sie setzt verdeckte Ermittler:innen ein, beobachtet Aktivist:innen über Monate, überwacht Telefone, nutzt Peilsender und GPS-Geräte und wertet interne Kommunikation aus. Die Behörden gehen davon aus, dass es sich um eine „militante, international vernetzte Gruppierung“ handle. Dieser Vorwurf ermöglicht einen sehr hohen Strafrahmen.
2008 schleust die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zwei verdeckte Ermittler:innen in den VGT ein. Balluch beschreibt diese Zeit als massiven Eingriff in seine Privatsphäre. Rückblickend sagt er über die Situation: „Ich war damals so naiv.“ Dadurch verändert sich sein Vertrauen in andere Menschen nachhaltig.
Persönliche Grenzen: Untersuchungshaft, Hungerstreik, Vertrauen
Die Festnahme führt Balluch an eine weitere Grenze. In der Untersuchungshaft beginnt er einen Hungerstreik. „Das war die einzige Form des Widerstandes, die mir blieb.“, sagt er. Er habe sich geweigert, Fotos machen zu lassen sowie DNA-Proben und Fingerabdrücke abzugeben. Diese Maßnahmen seien schließlich unter körperlichem Zwang durchgesetzt worden. Sein Hungerstreik dauert insgesamt 39 Tage. Ab dem 25. Tag ist er nach eigenen Angaben so geschwächt, dass er ins Krankenhaus gebracht wird. Er habe stark abgenommen und sei körperlich kaum mehr in der Lage gewesen, Widerstand zu leisten. „Dann haben sie mich zwangsernährt. Nach nur einem Löffel Essen war ich bereits so satt, weil mein Körper kein Essen mehr gewohnt war.“
Nach über 100 Tagen wird Balluch aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Haft löst öffentliche Reaktionen aus. Kritiker:innen werfen den Behörden vor, mit unverhältnismäßiger Härte vorzugehen und Tierschützer:innen einschüchtern zu wollen. Balluch erinnert sich vor allem an die gemischte öffentliche Wahrnehmung. „Die Medien und die Allgemeinheit waren mir gegenüber in dieser Zeit negativ eingestellt“, sagt er rückblickend. Über die emotionale Belastung spricht er offen: „Das war emotional eine sehr belastende Zeit.“ Gleichzeitig habe er Unterstützung von Einzelpersonen erhalten, die ihm durch diese Zeit geholfen hätten: „Diese Unterstützung war der Grund, warum ich nachher weitermachen konnte.“
2011 werden Balluch und die anderen Angeklagten in allen Punkten freigesprochen. Die finanziellen Folgen belasten ihn noch lange. Balluch bleibt auf hohen Verteidigungskosten sitzen. Er spricht von rund 600.000 Euro an Anwalts- und Verfahrenskosten.
Eine spätere Klage gegen den Staat auf Kostenersatz verliert er. Das Gericht argumentiert, sein Anspruch sei verjährt, da er bereits während der Untersuchungshaft hätte klagen müssen.
Der Tierschützerprozess zeigt, wie weit staatliche Behörden im Umgang mit zivilgesellschaftlichem Engagement gegangen sind. Balluch sagt rückblickend: „Ich verstehe bis heute nicht, warum so ein Ermittlungsaufwand betrieben wurde.“ Die jahrelangen Überwachungsmaßnahmen hätten ihn nachhaltig geprägt.
In Folge wird der sogenannte „Mafiaparagraf“ (§ 278a StGB) reformiert. Zuvor reichte bereits die Absicht einer Gruppe, „Einfluss auf Politik oder Wirtschaft“ auszuüben, um sie als kriminelle Organisation einzustufen, auch ohne Bereicherungsabsicht. Die Reform schränkt dies ein: Seitdem soll § 278a für Organisationen gelten, die sich durch Straftaten finanziell bereichern. Politischen Druck auszuüben gilt seither nicht mehr als ausreichend, um NGOs, Aktivist:innen oder zivilgesellschaftliche Kampagnen unter den Verdacht organisierter Kriminalität zu stellen.
Erfolge trotz Widerstand: Das Verbot der Legebatterien 2009
2009 wurde in Österreich die Käfighaltung für Legehennen, die sogenannten Legebatterien, gesetzlich verboten. Dem Beschluss gingen jahrelange Kampagnen von Tierschutzorganisationen voraus, an denen auch Martin Balluch maßgeblich beteiligt war. Aktivist:innen dokumentierten die Bedingungen in den Anlagen, organisierten öffentliche Aktionen und übten politischen Druck aus. Das Verbot markierte einen der größten Erfolge der österreichischen Tierschutzbewegung und leitete einen grundlegenden Umbruch in der Geflügelhaltung ein. Viele Betriebe stellten auf Bodenhaltung um. Balluch ist dennoch nicht zufrieden: Viele Tiere leiden weiterhin.
Balluch schöpft aus diesen Grenzerfahrungen Kraft für seine Arbeit. Rückblickend betont er, dass es ihm nie darum gegangen sei, gegen das Gesetz zu handeln. Er habe keine Anlagen aufgebrochen, nichts beschädigt und keine Gewalt angewendet. Sein Handeln habe sich an klaren Prinzipien orientiert und an Situationen, in denen Tiere aus seiner Sicht unterhalb gesetzlicher Mindeststandards gehalten wurden. Seine Rettungsaktionen bereut er bis heute nicht: „Ein Tier zu retten ist doch super.“

DDr. Martin Balluch
Tierrechtsaktivist und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT)
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VGT
